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Repräsentativer, zweigeschossiger Bau mit Rundbogenfenstern und offener Eingangshalle, Bauzeit ist die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Um 1900 wird als Nutzung des Gebäudes eine Schule überliefert, ob es sich dabei auch um die ursprüngliche Zweckbestimmung handelt, muß vorläufig noch offen bleiben. Der Denkmalwert als öffentliches Gebäude, das im Zusammenhang einer allmählichen Ortserweiterung nach Norden, Richtung Groß-Karben, zu sehen ist, bleibt davon ohnehin unberührt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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