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Wohn- und Geschäftshaus, erbaut für den Küfer Franz Mühlum als traufständiger, zweigeschossiger Putzbau um 1904, von dem Sohn Georg zur Weinhandlung umgenutzt, seit 1952 staatliches Weingut. Das Erdgeschoss straßenseitig durch sechs markante Blendbögen mit Scheitelsteinen betont, welche die Fenster mit den versprossten, rundbogigen Oberlichtern enthalten. Im niedrigeren, durch ein Sohlbankgesims abgetrennten Obergeschoss gekoppelte Fenster mit Sandsteingewänden und Klappläden, im Satteldach zentrales Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel, daneben jeweils zwei hohe Satteldachgaupen. Im Innern weitgehend noch alte Ausstattung: original erhaltenes Treppenhaus, Vertäfelungen, Türblätter, Dielen. Im Konferenzraum Deckenstuck der zwanziger/dreißiger Jahre, außerdem vier zylinderförmige Deckenleuchten sowie eine Kugellampe, die ebenfalls aus dieser Zeit stammen. Im zweiten Obergeschoss historische Türen mit Farbverglasungen. Aus der Umbauzeit stammt auch der Anbau in den Hof, der mit seinen Wandpfeilern, Türen, dem Deckenstuck und dem Dielenbelag wichtiger Teil des Weinguts ist. Unterhalb der Anbauten befindet sich ein großer kreuzgrat- und tonnengewölbter Weinkeller der ebenfalls zu der ursprünglichen Anlage gehört. Als historische, der Weintradition Bensheims und der Bergstraße verbundene Sachgesamtheit vor allem von besonderer lokalgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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