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Gesamtanlage Kloppenheim
Ortskern
Die wesentlichen Elemente der Gesamtanlage Kloppenheim, das planmäßig neuangelegte Dorf von 1756, stehen auch als Kulturdenkmal oder als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Das Deutschordensschloss ist ebenfalls als Kulturdenkmal ausgewiesen. Ferner einige Höfe entlang der geradlinigen Frankfurter Straße, die entweder nur noch Restbestände des planmäßigen Dorfneubaus nach 1756 repräsentieren oder auch jüngerer Entstehungszeit sind. Beide angesprochenen Fälle konzentrieren sich räumlich auf das Aufeinandertreffen von Frankfurter Straße und Ober-Erlenbacher Straße.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |