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Taunusbrunnen
Der an der Gemarkungrenze zu Groß-Karben gelegene Taunusbrunnen ist als historisch bedeutsamer Betrieb eine Gesamtanlage, die ihre Voraussetzung in den besonderen geologischen Bedingungen der Wetterau hat. Einzelne Gebäude des Brunnens sind auch als Kulturdenkmal ausgewiesen (vgl. Kloppenheim, Brunnenstraße 32 u. 34), als Gesamtanlage wird der Taunusbrunnen zusammen mit dem Groß-Karbener Selzerbrunnen vorgestellt (vgl. dort).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |