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Zumindest seit der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, vermutlich aber schon länger, befindet sich der Kloppenheimer Friedhof süd-westlich des Schlosses an der Straße Richtung Vilbel. Trotz einiger historischer Grabmäler hat der Friedhof seine Charakteristik als historische Anlage eingebüßt. Bemerkenswert und als einzelnes Kulturdenkmal zu bewerten ist dagegen eine zentral aufgestellte barocke Kreuzigungsgruppe aus Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |