Frankfurter Straße 10
Frankfurter Straße 33
Frankfurter Straße 18/20
Frankfurter Straße 8
Frankfurter Straße 14
Frankfurter Straße 8
Frankfurter Straße 24 (rechts) mit inzwischen abgebrochenem Pendant, Aufnahme von 1909, Archiv LfDH
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Wetteraukreis
Karben
Kloppenheim
  • Frankfurter Straße 6
  • Frankfurter Straße 8a
  • Frankfurter Straße 14
  • Frankfurter Straße 18
  • Frankfurter Straße 10
  • Frankfurter Straße 20
  • Frankfurter Straße 24
  • Frankfurter Straße 33
''Planmäßige Ortsneuanlage von 1756'' Sachgesamtheit
Flur: 1
Flurstück: 110, 111, 284, 59/2, 61, 63, 65/1, 66/1, 67, 99/2

Aus nicht weiter bekannten Gründen wurde Mitte des 18. Jahrhundert der alte Ort Kloppenheim, über dessen Lage südlich oder westlich des Deutschordensschlosses widersprüchliche Aussagen getroffen werden, aufgegeben und planmäßig an neuer Stelle wieder aufgebaut. Entlang eines ost-westlich verlaufenden Abschnitts der Straße von Vilbel nach Friedberg entstand ab 1756 und nunmehr im Osten des Deutschordensschlosses eine Doppelreihe bäuerlicher Gehöfte, Wirtschafts- und Wohngebäude im Wechsel zur Straße gelegen, beide immer eingeschossig, massiv und mit Mansarddach. Am Zusammentreffen der Vilbel-Friedberger Straße mit der aus Ober-Erlenbach bildeten zwei symmetrisch gegenüber gelegene Wohngebäude mit einer später dazwischen aufgestellten Beweinung Christi eine herausgehobene Situation im neuen Ortsbild. Die beiden Wohngebäude, von denen das nördlichere erhalten ist, rahmten zwar keinen Zugang, wohl aber einen axialen Blickbezug zum Deutschordensschloß. Häufiger Gebäudeaustausch in der jüngsten Vergangenheit haben das historische Erscheinungsbild der Dorfneuanlage aus dem 18. Jahrhundert verunklärt. Die Prägnanz der verbliebenen alten Haustypen in ihrer linearen Anordnung sowie ihr einheitlicher Entstehungszusammenhang lassen es dennoch gerechtfertigt erscheinen, sie als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz zu stellen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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