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1911 auf einer Anhöhe südlich Kloppenheims errichtet; der anspruchsvoll gestaltete Zugang vereinigt Motive antiker Gräberarchitektur mit Elementen zeitgenössischer Architektur. Als Material kam Stahlbeton zur Anwendung. Die ästhetische Überhöhung eines Zweckbaus kann für die Entstehungszeit als besonders charakteristisch gelten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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