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Die schützenswerte Gesamtanlage umfasst den heute noch ablesbaren, von der Nidder und dem Mühlgraben umgrenzten Burgbezirk sowie die ab 1550 begonnene Erweiterung nach Westen.
Das Ortsbild ist bestimmt von der Lage der Reste der Ganerbenburg, die vom Wassergraben umschlossen sind sowie von der Geschlossenheit der Vorstadt mit ihren gleichartigen gestaffelten, giebelständigen Häusern des 17. bis 19. Jhs. Diese Ortsbildcharakteristik macht trotz der teilweisen Neubebauung die städtebauliche Qualität von Lindheim aus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |