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Im nördlich des Seemenbachs gelegenen Ortsteil bilden kleinere geschlossene Hofreiten des 18. Jhs. architektonische Schwerpunkte im Ortsbild, besonders in den mehrfach geknickten Gassen, die früher die Weinberge erschlossen. Ortstypisch daher die historischen Eingänge zu den Weinkellern des 16.-18. Jahrhunderts, die sich auf einigen Grundstücken erhalten haben (zum Beispiel Wingertgasse 4 und 10, Bei der Kirche 3 und 6, Am Weinberg 5).
Die Hauptstraße wird gesäumt von verschiedenartigen Einzelgebäuden und Gehöften des 17. bis 20. Jhs., die in ihrem Zusammenwirken trotz einiger durch Abbrüche hervorgerufener Lücken ein abwechslungsreiches geschlossenes Straßenbild im Sinne eines Ensembles geben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |