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Die Geschlossenheit des historischen Kerns, der sich im heutigen Grundriss des Ortes noch gut ablesen läßt, ist im Aufriss der Straßenräume nur zum Teil erhalten.
Längs der Unterpforte ergeben sich durch Aneinanderreihung gut erhaltener Zweiseithöfe des 18. und 19. Jhs. dichte ortsbildprägende Anlagen. Die Krebsgasse eröffnet von Osten her, gerahmt von Wohnbauten des 18. Jhs., einen reizvollen Prospekt auf die Kirche und das Rathaus. In der Oberpforte - südliche Gassenseite - finden sich geschlossene, qualitätvolle barocke Höfe, die in der Anlage eines großen, frühbarocken Ökonomiehofes ihren Abschluß finden.
Den südlichen Ortseingang charakterisiert ein ländlicher Bereich mit Feldscheune und Wiesenflächen entlang des Bachgrabens. Dieser wird von einer schlichten, aus rotem Sandstein errichteten Bogenbrücke aus dem 19. Jh. überspannt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |