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Das Straßendorf mit seinem länglichen zentralen Platz wird durch guterhaltene, überwiegend giebelständige Hakenhofreiten gebildet. Diese Reihung wird nur von Schule, Kirche und dem ehemaligen Anwesen der Familie Nagel unterbrochen. Im Westen ist die Anlage begrenzt durch die nord-südlich verlaufende Nidder Straße, im Osten durch das Gelände der ehemaligen Burg und des Judenfriedhofes. Bisses stellt einen, in diesem relativ ungestörten Zustand in der Wetterau seltenen, Straßendorftypus dar, der sich nicht an einer Durchgangsstraße entwickelte. Vielmehr ist Bisses an einem sackartig aufgeweiteten Weg entstanden, an dessen geschlossenem Ende sich der Sitz der Herrschaft befand.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |