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Um die Kirche herum gruppieren sich geschlossene Hakenhöfe des 18. bzw. 19. Jhs. Die Höfe sind z. T. besetzt mit kleinen landwirtschaftlichen Nebengebäuden in Bruchstein mit Fachwerkgiebeln, die im Zusammenwirken mit den Fachwerkwohnhäusern reizvolle Straßenbilder ergeben. Das dadurch umschriebene Gebiet deckt sich mit dem entwicklungsgeschichtlich bedeutsamen Ortskern.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |