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Der große, auf vier Seiten umbaute Hofkomplex führt seinen Namen aufgrund seines ursprünglichen Besitzers, der Deutschordenskommende in Kloppenheim (bis 1806). Das Hofgeviert ist wichtiger Bestandteil der Gesamtanlage des Ortskerns von Okarben, als Kulturdenkmale sind das barocke Wohnhaus, ein eingeschossiger Massivbau mit Mansarddach, sowie ein westlich anschließender steingewölbter Stall hervorgehoben. Das Wohnhaus entspricht dem Gebäudetyp, der auch für die planmäßige Neuanlage Kloppenheims durch den Deutschen Orden Mitte des 18. Jahrhunderts charakteristisch ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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