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Als Wohnhaus für den Stadtbaumeister Zörb 1892 errichtet; es beschließt eine Gruppe von drei ähnlichen villenartigen Bauten, die in einem jeweils dominant hervortretenden Turm ein gemeinsames Baumotiv besitzen. Im Falle von Ludwigstraße 28 erhält dieser die Nord-Ost-Ecke flankierende Turm durch seine - vermutlich vorgeblendete - Eckquaderung ein Renaissance-ähnliches Aussehen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |