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Die Gesamtanlage I (Bahnhofstraße - Westanlage) liegt südwestlich des Stadtzentrums.
Vorwiegend von gründerzeitlichen Gebäuden geprägt, beginnt sie an der Einmündung der Bahnhofstraße in die Marktstraße bzw. Neustadt. Da die ursprüngliche Bebauung der Bahnhofstraße auf der linken Seite zwischen Kaplansgasse und Reichensand und kurz vor der Einmündung in die Westanlage fehlt, wurden diese Bereiche ausgespart. Zum Bestand der Gesamtanlage gehören weiterhin die rechte, innerstädtische Seite der Westanlage ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zum Mündungsbereich der Mühlstraße, die gesamte Schanzenstraße und die Mühlstraße bis zur Einmündung des Tiefenweges.
Als konstitutiv wichtige Bestandteile dieser Gesamtanlage gelten besonders Bahnhofstraße 8-14 und 42, Mühlstraße 5 sowie Schanzenstraße 20.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |