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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus an der Stelle eines alten Fachwerkhauses. Auf Fernwirkung zielende, durch einen Eckerker bewusst gestaltete Ecksituation. Die weit ausladenden, hölzernen Konsolgesimse sowie die schweren, hölzernen Schmuckformen im Laden- und besonders im Eingangsbereich geben dem Gebäude einen eigentümlichen Reiz zwischen repräsentativem Historismus und bodenständigem Traditionalismus. Das heute leider unsichtbare Zierfachwerk sollte im Zuge einer Restaurierung freigelegt werden. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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