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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus im historisierenden Mischstil mit Anklängen an Louis XVI- und Jugendstil. Qualitätvolle Bauornamentik im Bereich des 1. und 2. Stocks. Betonung der Mittelachse durch reich verzierten polygonalen Erker mit schmiedeisernem Balkonabschluss. Im 3. Stock ein auf weit ausladenden Konsolen ruhender, ebenfalls schmiedeeiserner Balkon. Nach Kriegszerstörung vereinfacht wiederaufgebaut. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |