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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Aufwendige Variante des in Gießen häufig vorkommenden spätklassizistischen Haustyps mit Zwerchhaus und Kniestock. Die Beletage wird durch kannelierte Pilaster, Baluster, Dreieckgiebel und durch die beiden, zu einer optischen Einheit zusammengefassten Mittelfenster gegenüber den anderen Stockwerken hervorgehoben. Sowohl die weitgehend intakte Ladenzone als auch die qualitätvolle Ausführung der plastischen Bauformen werten den Bau zu einem Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |