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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; der dreizonige Bau ist verputzt, das Fachwerkgefüge scheint aber ungestört zu sein. Es ist ein besonders alter Bau an der alten Okarbener Durchgangsstraße, in der sonst historische Bauten vom Ende des 18. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts vorherrschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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