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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in ausgeprägter vierachsiger Vertikalgliederung. Reich geschmückte historistische Putzfassade mit üppiger floraler und figürlicher Ornamentierung aus hellem Sandstein. Akzentuierung der Ladeneingangs- und Durchfahrtsachse (Erker, Putzlisenen, vergrößerte Fenster, Giebelgauben). Die dem Bau nicht gerecht werdende, brutale Gestaltung der Ladenzone stört nachhaltig die optische Wirkung der ansonsten gut erhaltenen und gepflegten Fassade. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |