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Dreigeschossiges Wohnhaus. Pasticciohafte Mischung historisierender
Stilelemente mit Renaissance-, Louis XVI- und Jugendstildetails: rustizierter Pseudowerksteinsockel, flache Risalitbildung (links) mit dreiteiligen Fenstern, die durch ionische Pilaster gerahmt werden (Erdgeschoss und 1. Stock), aufwendig gestalteter Balkon in der Beletage und figürlich geschmückter Giebel. Oberhalb der ornamental und figural gefassten Hofdurchfahrt auf der rechten Seite ein aus der Achse versetzter, polygonaler, reliefgeschmückter Erker, darüber das hohe Mansarddach mit zwei stark hervortretenden, dreiecksgiebelbekrönten Dachhäuschen. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen, nicht zuletzt wegen des guten und beispielhaft erhaltenen Jugendstilinventars (farbige Originalfenster) in Durchfahrt, Treppenhaus und Wohnungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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