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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Reich und aufwendig gestalteter Fassadenbau des erstarrten spätgründerzeitlichen Historismus in handwerklich vorzüglicher Ausführung. Über dem einfarbigen Pseudowerksteinsockel (gesamte Ladenzone intakt!) erhebt sich der durch Putzelemente streng axialsymmetrisch gegliederte, rote Klinkerbau. Plastische Elemente, wie gesprengte Segmentgiebel mit eingestellten Ziergefäßen (Fensterverdachung im Mittelrisalitbereich), Dreieckgiebel mit renaissancehaften Männerköpfen (Fensterverdachung im seitlichen Bereich), kannelierte Pilaster und der den Mittelrisalit abschließende Ziergiebel sowie das bedeutende Treppenhaus rechtfertigen eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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