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Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus der frühen Gründerzeit mit klassizistischen Stilmerkmalen. Horizontal durch umlaufende Gesimse gegliedert, zeigt der im Erdgeschoss durch Veränderungen stark gestörte Bau abwechslungsreiche Fassadengestaltung. Die mittlere der 5 Fensterachsen ist durch stockwerkübergreifende Fenstermotive (Ädikulen mit waagrechter, bzw. Segmentgiebelverdachung) und einen zweifenstrigen Dacherker betont. Die schlanken, hochrechteckige Fenster, mit konsolgestützten Segmentgiebelbekrönungen im 1. Stock und waagrechten Abschlüssen im 2. Stock, die zu Paaren zusammengefassten Fenster des Mezzanins und das weit auskragende Traufgesims ergeben eine differenzierte Gesamtwirkung. Daher Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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