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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einer für Gießen neuen und interessanten Jugendstilvariante: formverhärtete Zitate aus dem klassizistischen Repertoire, wie Arkaden im Erdgeschoss, Fries am Hauptgesims und Rundbogenfenster im Dachgeschoss verbinden sich mit bereits auf die "Neue Sachlichkeit" verweisenden Details (polygonale Erker mit kassettierten Feldern) zu einer insgesamt noch unorganisch wirkenden Architektur. Bestärkt wird dieser Eindruck durch die derzeitige ungeschickte Farbgebung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |