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Dreigeschossiger, qualitätvoller gelber Klinkerbau (Wohnhaus). Die feingliedrig und differenziert ausgebildeten Einfassungen bzw. Verdachungen der Fenster, das doppelte Hauptgesims sowie die hell abgesetzten Gliederungselemente (Sockelgesims und Zierquader) verleihen dem historisierenden Bau einen renaissancehaften Charakter. Elemente, wie der turmartig überhöhte Eckrisalit und das seitlich vorspringende Treppenhaus, heben den in seinem Gesamterscheinungsbild nobel wirkenden Bau von den Häusern der näheren Umgebung ab. Er ist daher Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen gemeinsam mit der wohlerhaltene, parkartig gestaltete Gartenanlage mit altem Baumbestand sowie den stadtgeschichtlich bedeutenden Resten der Ausgerinn-Redoute im hinteren Teil des Gartens (= Bodendenkmal).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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