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Dreigeschossiges Wohnhaus auf quadratischem Grundriss mit Mittelrisalit und seitlichem Balkon in der zweiten Etage. Über dem Sockel (Bandrustika) eine in spätklassizistischer Konvention befangene, wohlproportionierte Fassade mit roter Sandsteingliederung. Wichtige Gestaltungselemente sind die Gesimse, die Fensterrahmungen, die Pilastereinfassung der Risalitzone (Erdgeschoss) und die Ädiculafenster der Beletage. Als unverzichtbares Glied in der Kette der gründerzeitlichen Bauten am Anlagenring, ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulieben Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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