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Dreigeschossiger roter Klinkerbau im Stil der so genannten "Deutschen Renaissance". Der durch den Mittelrisalit und durch umlaufende Gesimse klar gegliederte Bau zeichnet sich durch den formal gelungenen Gesamtaufbau und die bis ins kleinste durchdachten Details aus. Hervorzuheben sind die abwechslungsreichen und qualitätvollen Fensterrahmungen, die unterschiedlich ausgearbeiteten Friese (laufender Hund, Stalaktiten) unterhalb des Dachgesimses und der wohlproportionierte Stufengiebel. Der im Vergleich zur Westanlage Nr. 42 intakte Gesamtzusammenhang (Vorgarten mit Originaleinfriedung) stützt zusätzlich die Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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