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Gesamtanlage II (Kirchenplatz) liegt nordwestlich des Marktplatzes. Sie umfasst Teile des Geländes, auf dem Graf Wilhelm v. Gleiberg eine Wasserburg, die Keimzelle der Stadt, errichtete. Zum Bestand gehört die Westseite des Kirchenplatzes mit den beiden Burgmannenhäusern und dem über dem einstigen Burggraben errichteten Stadtkirchenturm. Außerdem die an der alten
Kirchgasse (heute Georg-Schlosser-Straße)
gelegenen Pfarrhäuser und die nach dem 2.
Weltkrieg als Notkirche erbaute Pankratiuskapelle.
Die nördlich anschließende Gesamtanlage III
(Wetzsteinstraße) ist fast ausschließlich durch spätgründerzeitliche Bebauung charakterisiert. Im Zuge einer Sanierung (um 1900) entstanden hier anstelle von spätmittelalterlichen Fachwerkhäusern neue, vorwiegend in Klinker ausgeführte Wohn- und Geschäftshäuser. Wenige ältere Gebäude, ein kleines Fachwerkhaus, die ehemalige Judenschule und Synagoge an der früheren Zozelsgasse (heute zur Dammstraße gehörig) und die "Neue Gewerbeschule" ergänzen das Ensemble.
Innerhalb der GA sind folgende Gebäude besonders hervorzuheben:
Georg-Schlosser-Straße 16 (Neue Gewerbeschule)
Die "Neue Gewerbeschule" wurde als Ersatz für das zu klein gewordene Schulgebäude Ecke Asterweg/Schillerstraße auf einem von der Stadt gestifteten Grundstück in der früheren Kirchstraße 16 errichtet. Auf Betreiben des Maschinenfabrikanten Ludwig Heyligenstaedt, der auch eine erhebliche Summe stiftete, entstand der vom Jugendstil geprägte, barockisierende Bau. Beim Wiederaufbau des im Krieg geschädigten Gebäudes wurde vor allem die Dachpartie (früher Mansarddach mit Zwerchhäusern) verändert. Auch die Entfernung der Lisenengliederung im 1. Obergeschoss wirkte sich nachteilig für die Gesamterscheinung aus. Erhaltenswerte Details sind die architravierten und mit Schlusssteinen versehenen Fensterfassungen und der schön gearbeitete Lungsteinsockel.
Wetzsteinstraße 14
Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkhaus (18. Jh. ?). Letzter Rest der alten Fachwerkbebauung dieses Bereiches zwischen erster und zweiter Stadtbefestigung. Im Zuge einer ersten Sanierung um die Jahrhundertwende mussten fast alle älteren Häuser einer neuen Bebauung weichen. Eine Abnahme des Putzes könnte nähere Aufschlüsse über die genaue Datierung ergeben.
Wetzsteinstraße 24
Zweigeschossiges Wohnhaus in roter
Klinkerbauweise. Betonung der Mitte
durch Vergrößerung der Flachbogenfenster (mit Schlusssteinen), deutliche Geschosstrennung durch ein doppeltes Gesims. Nach Teilzerstörung vereinfacht wiederaufgebaut.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |