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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus. Das außergewöhnlich große Mietwohnhaus steht an der Stelle, an der die ehemalige Wetzsteingasse leicht abknickend in die um 1900 neu angelegte Wetzsteinstraße übergeht. Der linke, etwas längere (dreiachsige) Hausteil ist durch ein risalitartig hervortretendes Bauglied (betonte Vertikalität durch vorgehängten rechteckigen Balkonerker und Giebelüberhöhung) mit dem rechten, abknickenden Flügel (zweiachsig) verbunden. Flachbogige Erdgeschossfenster und gekoppelte, stockwerkübergreifend zusammengefasste Fenster in den Obergeschossen kennzeichnen die Fassade. Die dekorative Klinker-Putz-Strukturierung korrespondiert mit dem gegenüberliegenden späthistoristischen Bau (Nr. 13). Der bewusst auf die architektonische Umgebung und den Straßenverlauf abgestimmte Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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