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Zweigeschossiger rotfarbiger Klinkerbau in spätklassizistischer Manier mit dafür typischer Reihung flachbogiger Fenster, deutlicher Geschossteilung durch Gesimse und mittigem Zwerchhaus. Sachteile mit Seltenheitswert (im Sinne eines Kulturdenkmals) sind die handwerklich kunstvoll gearbeitete Originaltür, der Treppenaufgang mit schmiedeeisernem Geländer, das schmiedeeiserne Eingangstürchen und der filigran gestaltete Balkon.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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