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Traufständiges dreigeschossiges Handwerkerhaus (seit 1848 als Schmiede nachweisbar) mit Anbau und Nebengebäude. Verputzter Fachwerkbau (älteste Teile vermutlich 15. u. 16. Jahrhundert) im 18. Jahrhundert umgebaut und aufgestockt (Mansarddach), im 19. Jahrhundert mit klassizistischer Fassade (Fries, Fenster, Tor) ausgestattet. Letzter Rest der alten, zuerst 1379 erwähnten, Bebauung "Uff dem Asterwege", die 1530 in die Stadtbefestigung einbezogen wurde. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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