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Repräsentatives Wohnhaus. Noch in der Tradition des Spätklassizismus stehendes, mit renaissancehaften Elementen geschmücktes, freistehendes Eckgebäude auf quadratischem Grundriss. Rustizierung im Sockel und im Erdgeschoss. Risalitartig hervorgehobene, durch Bogenfenster, korinthische Säulen, Pilaster und Baluster geschmückte polygonale Ecksituation. Pendant zu Asterweg 35. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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