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Ehemalige Werkstatt mit Pferdestall. Traufständiges zweigeschossiges Haus in Renaissanceformen. Über dem Sockel bis zum 1. Stock durchgehende Scheinquaderung, darüber breiter Fries, der wie das Giebelfeld einst bemalt war. Zur Straße zwischen zwei Fenstern der 1. Etage flache Muldennische mit vollplastischer Frauenfigur (Athena als Patronin der Malerei). Ursprüngliche Einfriedung. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |