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Baulich stark überformtes Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke zur Mittelgasse, im Kern wohl bereits seit der Mitte des 16. Jhs. bestehend, ab 1797 Bäckerei. Das Gebäude dreigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschossen, wobei das rein konstruktive Gefüge auf eine Erneuerung um 1800 oder später hinweist. Die Giebelfassade mit den versetzten, mehrfach profilierten Holzverblendungen der Schwellen- Rähm-Zonen gibt Hinweis auf ursprünglich zwei getrennte Häuser, die unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengefasst wurden. Als baugeschichtlich interessantes Zeugnis von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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