Landgraf-Philipp-Platz
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Landgraf-Philipp-Platz
Kriegerdenkmal
Flur: 1
Flurstück: 353/2

Kriegerdenkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges. Als Stiftung der "Kameradschaft ehemaliger 116-er", wurde das Denkmal am 7.9.1925 in Anwesenheit des Oberbürgermeisters Keller der Stadt feierlich übergeben. Das von Bildhauer Wilhelm Heidwolf Arnold (Beuern) geschaffene Bildwerk ist dem Inf. Regiment 116 gewidmet, das 1813 von Großherzog Ludwig I. gegründet wurde. Es steht in städtebaulichem Bezug zum Zeughaus (ehemalige Kaserne) und zum gesamten Landgraf-Philipp-Platz, dessen gründerzeitliche Bebauung im letzten Krieg leider zerstört wurde.

Ganz aus grauem Stein (Muschelkalk) gearbeitet, steht das als Brunnenanlage konzipierte Denkmal inmitten einer kleinen, von Linden gesäumten Grünanlage. Im Zentrum eines kreisrunden Beckens kniet auf gestuftem Sockel die überlebensgroße, muskulöse Figur eines nur mit einem Lendentuch bekleideten Mannes. Sein rechtes Bein ist aufgestellt, Knie und Unterschenkel seines linken Beines berühren den Boden. Während seine rechte Hand, zur Faust geballt, auf dem Knie ruht, berührt seine linke Hand den seitlich am Boden stehenden Stahlhelm, der ihn als Krieger ausweist. Der stark stilisierte, durch die kappenartige Frisur rund erscheinende Kopf ist aus der Körperachse nach rechts gedreht, so dass der gesenkte Blick über die Schulter hinweg ins Leere zu gehen scheint. Die rechteckigen Felder des quadratischen Unterhaus sind auf drei Seiten mit wappenartigen Reliefs versehen. Links und rechts werden in je drei, mit Eichenlaub umrahmten Kartuschen die entsprechenden Einheiten des Regimentes aufgezählt, auf der Vorderseite erscheint das von zwei Hessischen Löwen flankierte kaiserliche Emblem (großes W mit Krone). Es handelt sich dabei um einen Hinweis auf den seit 1891 gültigen, offiziellen Namen des Regimentes: "lnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hess.) Nr. 116".

Die zwiespältige, zwischen Trauer und Heroismus schwankende Darstellung macht das Monument für den heutigen Betrachter, der den Fortgang der Geschichte kennt, im Sinne eines Mahnmales besonders aussagekräftig. Dass diese Wirkung mit Sicherheit nicht intendiert war, zeigt der auf der Plinthe unterhalb der Figur angebrachte Wahlspruch "AUFWÄRTS" nur zu deutlich. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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