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Beamtenwohnhaus für 6 Familien. Beeindruckend auch im Sinne einer Fernwirkung das schiefergedeckte Bohlenlamellendach, das an historischen Dachformen, die zur Zeit der Erbauung in Gießen noch häufiger zu finden waren, in traditionalistischer Weise anknüpft. Des weiteren erwähnenswert: die Fenster mit ursprünglicher Sprossenteilung und Klappläden sowie die originale Einfriedung. In dieser Vollständigkeit seltenes Beispiel eines bodenständigen Traditionalismus und deshalb Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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