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Der Ortskern von Petterweil zeigt in seiner Grundstruktur noch das Bild eines spätmittelalterlichen, geschlossenen und befestigten Dorfes mit einer regelmäßigen Erschließung der Siedlungsfläche. Die erhaltene historische Bausubstanz stammt überwiegend aus der Rekonstruktionszeit nach Beendigung des 30jährigen Krieges. Bei der Abgrenzung der Gesamtanlage war der Verlauf der alten Dorfbefestigung maßgeblich, die sich durch Parzellenaufteilung und Bebauungsform noch abzeichnet. Nahezu idealtypisch, wie die bäuerlichen Gehöfte die Kirche und einen ehemaligen herrschaftlichen Hof im Zentrum der Ortschaft umgeben. Ein weiterer Herrschaftssitz (Burg, Schloßstraße 4) war in den äußeren Befestigungsring Petterweils einbezogen. Aufgrund dieser siedlungsgeschichtlich bedeutsamen Sachverhalte kann Petterweil als besonders wertvolle dörfliche Gesamtanlage gelten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |