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Freistehendes zweigeschossiges Eckwohnhaus auf fast quadratischem Grundriss mit eingeschossigem Werkstattanbau (1911). Schlichter, verputzter spätklassizistischer Bau mit Drempel, risalitartig überhöhtem Mittelteil und umlaufenden Gesimsen. Wichtige Gliederungselemente, besonders die Fensterverdachungen, fehlen heute, ebenso sind einige der originalen Fenster mit Sprosseneinteilung mittlerweile leider entfernt worden. Aufgrund der qualitätvollen Fassadenstruktur Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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