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Dreigeschossiges, freistehendes Wohnhaus über quadratischem Grundriss. Klare spätklassizistische Fassadengliederung: umlaufende Gesimse, Betonung der Mittelachse im Dachgeschoss durch ein vergrößertes mittleres Fenster, welches durch einen Zwerchgiebel überfangen wird. Die Fensterverdachung durch Gesimsstücke in der Beletage, die originalen Fenster und die Klappläden des Erdgeschosses tragen wesentlich zum noch intakten Erscheinungsbild der Fassade bei. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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