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Repräsentatives Doppelwohnhaus. Mischung aus Landhaus- und Jugendstil. Beide Häuser mit auf Entfernung wirkenden Frontgiebeln, Nr. 4 mit halbrundem Balkonerker über zwei Geschosse und Eckerker, Nr. 5 einfacher. Kulturdenkmäler aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Stadtbildprägend am Anlagenring.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |