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Dreigeschossiges Wohnhaus in ehemals bester Wohnlage am Anlagenring. Repräsentativer, noch durch den Jugendstil geprägter Landhausstil. Besonders hervorzuheben sind der extrem steile Mittelgiebel und der breite, weit vorspringende, früher offene, durch Säulen bzw. Balustrade rhythmisierte, halbrunde Vorbau. 1984 Umbau zu einem Wohn- und Bankhaus. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Stadtbildprägend am Anlagenring.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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