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Villenartiges Wohnhaus und frühere Heilanstalt. Der auf quadratischem Grundriss errichtete, aufwendige Bau stellt eine gelungene Mischung aus Jugendstil, Traditionalismus und Klassizismen dar. Der Gesamtcharakter des Gebäudes wird in erster Linie durch die äußerst differenziert gestaltete Dachlandschaft bestimmt. Der akzentuierende Einsatz von Gesimsen, bzw. Gesimsteilen schließt - stadteinwärts gesehen - die Fassaden zu einem einheitlichen Gesamtumriss, der auf Fernwirkung angelegt ist, zusammen. In äußerst exportierter Lage neben der Johanneskirche ist der Bau Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |