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U-förmig umbauter Hof, vermutlich aus der Mitte oder der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; gegenüber den übrigen Höfen dieser Straße, die mit ihrem Verlauf und Namen auf die ehemalige Befestigung des Ortes hinweist, heben sich die Bauten des Hofes Nr. 10 durch das freiliegende und weitgehend ungestörte Fachwerkgefüge der Entstehungszeit hervor sowie durch die Erhaltung von sowohl Wohn- als auch Wirtschaftsbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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