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Komplizierter, gewesteter Baukörper mit längsgerichtetem Hauptschiff, breitem Seitenschiff (Empore), polygonalem Chorabschluss, Glockenturm und südlich vorgelagertem Konfirmandensaal. Historisierender Mischstil aus Gotik und Renaissance. Reicher ornamentaler und figuraler Fassadenschmuck. Inneres durch Modernisierung verändert. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen, stadtbildprägend in exponierter Lage am Anlagenring.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |