Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das viergeschossige Haus, das zur Zeit seiner Erbauung eine modern ausgestattete Gastwirtschaft mit Logierhaus (elektrische Beleuchtung und Dampfheizung) beherbergte, war bis in die 1960er Jahre eines der beliebtesten Lokale. Der ehemals reich verzierte und detailfreudig gestaltete Jugendstilbau, der, dem gesamten Formempfinden nach, dem späten Historismus noch sehr nahe steht, wird besonders durch die schlecht angepassten Ladeneinbauten (Verlust der Fensterarkatur) erheblich gestört. Kulturdenkmal aus stadthistorischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |