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Am westlichen Ortsrand von Petterweil gelegener zweigeschossiger spätbarocker Fachwerkbau, Erschließung in der hinteren der beiden Gebäudezonen; neben dem offenbar weitgehend ursprünglichen Erhalt des ehemals mit Platten verkleideten und heute verputzten Fachwerkgefüges begründet die ortsgeschichtlich bedeutsame Nutzung des Gebäudes als Pfarrhaus seinen Erhaltungswert. Der zugehörige Hof durch den Bau eines neuen Gemeindehauses in seinem historischen Erscheinungsbild leider beeinträchtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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