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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Die in rötlichem Sandstein gearbeitete Jugendstilfassade mit barockalen Elementen (qualitätvoller ornamentaler und figuraler Zierschmuck, Kartusche über dem Ladeneingang, Masken) ist im Bereich über der heute nur im Fragment erhaltenen Ladenarkatur axialsymmetrisch angelegt. Der breite, zweigeschossige Erker und der Giebel unterstützten die früher stärker zum Ausdruck kommende Vertikalität dieses Teilbereiches. Auch aufgrund der guten handwerklichen Ausführungen Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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