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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Mansarddach. Die streng axialsymmetrisch gestaltete Jugendstilfassade (Anklänge an Barock und Klassizismus) ist vertikal durch gequadert Lisenen gegliedert und im mittleren Bereich durch einen geschweiften Giebel überhöht. Besonders charakteristisch die kompakte, extrem hoch ausgebildete Sockelzone (Lungsteinquader) mit den drei Ladenarkaden.
Die originalen Fenster mit differenzierter Sprosseneinteilung tragen zusammen mit der noch intakten Erdgeschossarkatur zur Einstufung als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |