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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit rundbogiger Tordurchfahrt. Insgesamt zusammengesetzt wirkender Jugendstilbau mit unorganischer, von verhärteten Einzelformen (Historismen) bestimmter, vertikal betonter Schaufassade. Der vorgehängte, über drei Geschosse reichende, kastenförmige Erker mit eklektizistischen Einzelelementen und die eigenartigen Zierformen (Rippen) über der zum nächsten Haus überleitenden Tordurchfahrt verweisen auf die ähnliche Fassadengestaltung des Nachbarbaus. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |