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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus (Teil des einheitlich konzipierten Gebäudeensembles Nr. 71/73/ 75). Die gesamte Breite des streng durch vertikale Fensterzonen (farbige Originalfenster noch vorhanden!) gegliederten Hauses wird von einem großflächigen Blendgiebel eingenommen. Der polygonale, zweistöckige Erker (rechts) hebt sich nur wenig aus der insgesamt flächig wirkenden Fassade hervor. Auch der aufwendige Grundformen reduzierte, sich wiederholende Reliefschmuck unterstreicht zusätzlich diesen Eindruck. Das Haus rahmt zusammen mit seinem spielgelverkehrten Pendant (Hausnummer75) den wesentlich breiter gelagerten und aufwendiger gestalteten Mittelbau (Nr. 73). Durch die unpassende Farbwahl ist der ursprünglich intendierte Ensemblezusammenhang heute leider nur noch schlecht ablesbar. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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